Radfahrausbildung

 

Kinder unter acht Jahren müssen zum Fahrradfahren auf den Bürgersteig, von acht bis zehn Jahren dürfen sie auf den Bürgersteig. Danach müssen sie laut Straßenverkehrsordnung einen Radweg bzw. die Straße benutzen. Deshalb ist an unserer Schule in der vierten Klasse ein besonderer Schwerpunkt die Fahrradausbildung im Rahmen des Sachunterrichts.

 

Bei Frau Pichowski, Frau Osterhues und Herrn Marx lernten die 4a und die 4b, wie ein verkehrssicheres Fahrrad aussieht, alles für Radfahrer Wichtige der Straßenverkehrsordnung (z.B. Vorfahrtsregeln und relevante Verkehrszeichen), wie ich mich als Radfahrer beim Abbiegen verhalte, warum ein passender Helm wichtig ist, usw. Für je eine Doppelstunde kam auch Kriminalobermeisterin Frau Oppelt in die Klassen, um mit ihnen die wichtigen Themen Vorfahrt und Abbiegen zu besprechen.

 

Fahrradprüfung1Am 26.04.2017 zeigten die Kinder bei einer Schonraumprüfung auf dem Schulhof, dass sie ihr Fahrrad sicher beherrschen:
- Richtiges Anfahren
- um Kurven fahren
- bremsen
- Handzeichen gebe
- Schulterblick anwenden

 

Fahrradprüfung 2

 

Mitte Mai mussten die Kinder einen Theoriebogen  beantworten. War dieser Test erfolgreich absolviert, die Schonraumprüfung bestanden und das Fahrrad verkehrssicher, war man zur Straßenprüfung zugelassen. Im Vorfeld war Kriminalobermeisterin Frau Brunner mit beiden Klassen die Strecke rund um unsere Schule abgelaufen, hatte den Kindern erklärt, wie sich als Radfahrer an verschiedenen Punkten verhalten sollten. 

 

 

 

Am 31.05.2017 war es dann soweit und der große Tag der Straßenprüfung war gekommen: Mit Unterstützung zahlreicher Eltern, die die 13 Streckenpunkte besetzten, um zu schauen, ob hier z.B. korrekt abgebogen wird, der Polizei und den Klassenlehrern, machten sich die Kinder auf die Prüfungsstrecke.

 

Fahrradprüfung3

 

Viele absolvierten bereits beim ersten Mal den Rundkurs erfolgreich, für die anderen gab es einen zweiten Versuch. Und so waren am Ende des Tages fast alle Kinder stolze Besitzer eines Fahrradpasses, ihres „Fahrradführerscheins“.