Interessenbekundungsverfahren Nachnutzung Altstandort Gebrüder-Grimm-Grundschule

17.08.2018

Die Gemeinde Hoppegarten ruft zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren (IBV) gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (LHO) auf. Die Gemeinde beabsichtigt das Grundstück Kaulsdorfer Straße 15-21 in 15366 Hoppegarten für schulische Zwecke durch einen freien Schulträger im Wege der Erbbaupacht nach zu nutzen.