Umsetzung des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“

17.04.2020


1. Ab 20. April 2020 werden die Prüfungen für das schriftliche Abitur zu den bekannten Terminen durchgeführt.
2. Ab 20. April 2020 setzt die Notbetreuung in den Schulen einschließlich der Förderschulen
mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
wieder ein.
3. Ab 20. April 2020 unterstützen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler wieder beim häuslichen Lernen durch geeignete Lernangebote, wie dies ohne
persönlichen Kontakt mit den an der Schule jeweils verfügbaren informationstechnischen
Mitteln möglich ist.
4. Bis 26. April 2020 bleibt die Durchführung von Unterricht an den Schulen untersagt.
5. Ab dem 27. April 2020 ist vorgesehen, dass die Abschlussklassen, die in diesem
Jahr den Mittleren Abschluss (Fachoberschulreife) oder die Erweiterte Berufsbildungsreifemachen, wieder unterrichtet werden. Das betrifft Schülerinnen und
Schüler der Jahrgangsstufe 10 der Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien
sowie der Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen.
6. Ab dem 27. April 2020 ist vorgesehen, in den Oberstufenzentren den Unterricht
für die Fachoberschule (FOS), 2. Jahrgang, in den Prüfungsfächern, Prüfungen
Fachschule Sozialwesen, Prüfungen Berufsfachschule Soziales, Prüfungen Berufsfachschule Landesrecht, Prüfungen Fachschule Technik und Wirtschaft, Unterricht
in der Berufsschule 3. Lehrjahr (Prüfungsvorbereitung) abzusichern. Das bedeutet, dass mit Ausnahme der Prüfungsvorbereitung in der Berufsschule kein Unterricht, sondern nur Prüfungen durchgeführt werden.
7. Ab dem 4. Mai 2020 ist vorgesehen, dass die Klassen, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Abschluss anstreben, wieder unterrichtet werden.
Das betrifft:
a. die Jahrgangsstufe 9 an den Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen,
b. die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 an den Gymnasien
und
c. die der Jahrgangsstufe 12 an den Gesamtschulen und den beruflichen
Gymnasien, die sich im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur
befinden.
An den Grundschulen ist vorgesehen, die Jahrgangsstufe 6 wieder zu unterrichten.
8. Ab dem 11. Mai 2020 ist vorgesehen, die Jahrgangsstufe 5 an den Grundschulen wieder zu unterrichten.